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Wo werden die Ausschreibungsbekanntmachungen veröffentlicht?
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Ihre Ausschreibungsbekanntmachungen erscheinen zum von Ihnen angewählten Drucktermin in dem von Ihnen gewählten Publikationsmedium. Folgende Medien stehen Ihnen zur Verfügung: - Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften
- Online Ausgabe des Amtlichen Lieferanzeigers
- Druck in der Wienerzeitung
- diverse Landesamtsblätter
- auf Ihrem eigenen Beschafferprofil
- andere Medien
Die Weiterleitung an die Landesamtsblätter bzw. andere Medien oder an den Ted der EU erfolgt MIT Veröffentlichung in der Wiener Zeitung zwei Tage vor gewähltem Drucktermin, OHNE Veröffentlichung in der Wiener Zeitung erfolgt die Weiterleitung sofort nach Freigabe.
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Ab welchen Zeitpunkt gelten meine Ausschreibungsbekanntmachungen als veröffentlicht?
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Sobald Sie nach Ausfüllen des jeweiligen Formulars im Dokumenten-Manager die Schaltfläche "Freigeben" gedrückt haben werden die Ausschreibungsbekanntmachungen an die von Ihnen gewählten Medien geschickt. Nur Ausschreibungstexte, die Sie damit explizit freigeschalten haben, werden auch veröffentlicht - die Verantwortung dafür liegt bei Ihnen. Sie können die Freigabe nicht mehr zurücknehmen, Sie müssten dann die Ausschreibungsbekanntmachung widerrufen - mit dem dafür vorgesehenen Formular.
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Wann erscheint meine Ausschreibung im Amtsblatt der Wiener Zeitung?
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Wenn Sie eine Bekanntmachung auf der Online- Ausgabe der Wienerzeitung veröffentlichen wollen, müssen Sie sie am Vortag bis 18h freigeben und finden Sie am nächsten Werktag unter www.wienerzeitung.at/lieferanzeiger.
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