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  • Wo werden die Ausschreibungsbekanntmachungen veröffentlicht?
  •     Ihre Ausschreibungsbekanntmachungen erscheinen zum von Ihnen angewählten Drucktermin in dem von Ihnen gewählten Publikationsmedium.

    Folgende Medien stehen Ihnen zur Verfügung:

    • Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften
    • Online Ausgabe des Amtlichen Lieferanzeigers
    • Druck in der Wienerzeitung (bis 30.6.2023)
    • diverse Landesamtsblätter
    • auf Ihrem eigenen Beschafferprofil
    • andere Medien

    Die Weiterleitung an die Landesamtsblätter bzw. andere Medien oder an den Ted der EU erfolgt sofort nach Freigabe.

       
  • Ab welchen Zeitpunkt gelten meine Ausschreibungsbekanntmachungen als veröffentlicht?
  •     Sobald Sie nach Ausfüllen des jeweiligen Formulars im Dokumenten-Manager die Schaltfläche "Freigeben" gedrückt haben werden die Ausschreibungsbekanntmachungen an die von Ihnen gewählten Medien geschickt.

    Nur Ausschreibungstexte, die Sie damit explizit freigeschalten haben, werden auch veröffentlicht - die Verantwortung dafür liegt bei Ihnen. 

    Sie können die Freigabe nicht mehr zurücknehmen, Sie müssten dann die Ausschreibungsbekanntmachung widerrufen - mit dem dafür vorgesehenen Formular.

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