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Wo werden die Ausschreibungsbekanntmachungen veröffentlicht?
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Ihre Ausschreibungsbekanntmachungen erscheinen zum von Ihnen angewählten Drucktermin in dem von Ihnen gewählten Publikationsmedium. Folgende Medien stehen Ihnen zur Verfügung: - Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften
- Online Ausgabe des Amtlichen Lieferanzeigers
- Druck in der Wienerzeitung (bis 30.6.2023)
- diverse Landesamtsblätter
- auf Ihrem eigenen Beschafferprofil
- andere Medien
Die Weiterleitung an die Landesamtsblätter bzw. andere Medien oder an den Ted der EU erfolgt sofort nach Freigabe.
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Ab welchen Zeitpunkt gelten meine Ausschreibungsbekanntmachungen als veröffentlicht?
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Sobald Sie nach Ausfüllen des jeweiligen Formulars im Dokumenten-Manager die Schaltfläche "Freigeben" gedrückt haben werden die Ausschreibungsbekanntmachungen an die von Ihnen gewählten Medien geschickt. Nur Ausschreibungstexte, die Sie damit explizit freigeschalten haben, werden auch veröffentlicht - die Verantwortung dafür liegt bei Ihnen. Sie können die Freigabe nicht mehr zurücknehmen, Sie müssten dann die Ausschreibungsbekanntmachung widerrufen - mit dem dafür vorgesehenen Formular.
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