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Vergabefreie Beschaffung für alle Wirtschaftsteilnehmer
lieferanzeiger.at bietet allen Wirtschaftsteilnehmern, die nicht den vergaberechtlichen Bestimmungen unterliegen, die Möglichkeit, Beschaffungsvorhaben abzuwickeln. Damit sprechen Sie mehr potentielle Interessenten auf www.auftrag.at an. Auf Wunsch kann die Angebotsabgabge und Kommunikation online und dokumentiert erfolgen.

Hinzuweise ist darauf, dass es sich bei der vergabefreien Beschaffung nicht um eine freiwillige Bekanntmachung gemäß den vergaberechtlichen Bestimmungen handelt.

So veröffentlichen Sie Ihr Beschaffungsvorhaben (Kurzanleitung)
 
Erfüllen Sie schnell und einfach Ihre statistischen Verpflichtungen
Mit der optimierten Statistik-Funktion können AuftraggeberInnen seit Dezember 2019 in lieferanzeiger.at eine Statistik über die verpflichtenden Angaben gemäß BVergG 2018 § 360 Abs. 5 für den gewünschten Zeitraum herunterladen. Die Funktion ist im Menüpunkt „Meine Organisation“ verfügbar.
 
Sammelimport für die quartalsweise Veröffentlichung von Bekanntgaben
Gemäß BVergG 2018 § 66 und § 232 haben AuftraggeberInnen die Möglichkeit, Kerndaten über besondere Dienstleistungsaufträge, Aufträge, die aufgrund einer Rahmenvereinbarung oder eines dynamischen Beschaffungssystems vergeben worden sind, gleichzeitig bekanntzugeben.
Auf lieferanzeiger.at steht Ihnen seit Dezember 2019 die neue Funktion für die gesammelte Eingabe Ihrer Kerndaten-Bekanntgaben im Excel-Format zur Verfügung. Mit einem Klick können Sie sich bis zu 50 Verfahren pro Excel-Datei ganz einfach vom System erstellen lassen. Kontaktieren Sie bitte unseren Helpdesk für nähere Informationen.
 
1. März 2019 - Stichtag für das Inkrafttreten der Kerndatenbestimmungen
Ab diesem Zeitpunkt sind laut Bundesvergabegesetz 2018 die Kerndaten eines nationalen Vergabeverfahrens an die Open Government Data-Plattform - data.gv.at - zu melden. Kerndaten bündeln relevante Informationen zur Vergabe von öffentlichen Aufträgen in Österreich. Sei es die Bezeichnung des Auftrages, der Erfüllungsort oder wichtige Fristen - die Eckdaten einer öffentlichen Ausschreibung werden in maschinenlesbarem Format zur Verfügung gestellt und können jederzeit kostenlos abgerufen werden.
Details >>
 
Verpflichtende eVergabe im Oberschwellenbereich seit 18.10.2018
Die Durchführung von Vergabeverfahren im Oberschwellenbereich muss seit 18.10.2018 zwingend (bis auf wenige Ausnahmen) auf elektronischem Weg erfolgen.
Für Sie als öffentlicher Auftraggeber bedeutet das neben der Zurverfügungstellung von elektronischen Ausschreibungsunterlagen z.B. auch die elektronische Angebotsöffnung und Kommunikation mit Teilnehmern und Bietern. In unseren Vergabeplattformen heißt diese Funktion eTendering.
Weitere Informationen zu eTendering

Unser Helpdesk unterstützt Sie gerne in den einzelnen Schritten der eVergabe auf lieferanzeiger.at. Auf Wunsch bieten wir auch persönliche Beratungs- oder Schulungstermine an. Kontakt:
+43 (1) 417 0 422
office@lieferanzeiger.at
Mo-Fr 8-18 Uhr - werktags

 
Das Vergaberechtsreformgesetz 2018 ist in Kraft
Rechtskonform ausschreiben - das ist weiterhin mit lieferanzeiger.at möglich.
Das Bundesvergabegesetz 2018 ist am 21.08.2018 in Kraft getreten. Das bedeutet, dass alle Verfahren, die ab diesem Datum eingeleitet  werden, dem neuen Gesetz unterliegen. Wir haben uns seit geraumer Zeit auf die Gesetzesänderung vorbereitet und unsere Vergabeplattformen enthalten bereits die für Sie relevanten gesetzlichen Neuerungen. 
Details >>
 
Kooperationspartner
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