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Information zu Änderungen durch Einstellung des Drucks im Amtsblatt der Wiener Zeitung
 

Am 30.Juni 2023 wird die letzte Ausgabe des Amtsblattes der Wiener Zeitung in der bisherigen Form erscheinen. Dies hat zur Folge, dass die Druckmöglichkeit für Ausschreibungen im gedruckten Amtsblatt der Wiener Zeitung entfällt.

 

Bis 28.6.2023, 18:00 ist es noch möglich den Drucktermin 30.6.2023 auszuwählen.

 

Wie werden sich verknüpfte Plattformen verändern?

 

Die Plattform lieferungsanzeiger.at wird bei Verlinkungen, die bisher zur online Version des Amtsblatt der Wienerzeitung führten auf evi.gv.at führen. Des weiteren werden bisheriger "Kontakt" zur Kontakt Seite von evi.gv.at führen. Hinzukommt eine neue Verlinkung auf das Impressum von evi.gv.at.

 

Die Verklinkung "Zum Suchformular" bleibt erhalten.

 

 

Auf der Plattform lieferanzeiger.at wird unter "Veröffentlichungstermine" und "Druck in der Wiener Zeitung" nur noch Drucktermine bis 30.6.2023 zur Verfügung stehen. Wobei hier die Auswahl für den Druck in der letzten Ausgabe am 30.6.2023, aufgrund der Druckvorlaufzeiten nur bis zum 28.6.2023, 18:00 lokaler Zeit getätigt werden kann.

 

Danach wird es einen Hinweis geben, dass es keinen Druck in der Wiener Zeitung mehr gibt und "Druck in der Wiener Zeitung" wird standardmäßig auf "Nein" gestellt sowie ausgegraut sein.  Die Veröffentlichung in der Online Version des Lieferungsanzeigers bleibt auswählbar.

 

Außerdem bitten wir sie eventuelle Hinweise auf der Startseite der Plattform (gelbes Kästchen) bzw. die Preisgültigkeit unter  Tarife/Preise zu beachten.

 

Außerdem werden unsere Nutzungsbedingungen mit Referenz Juni 2023 aktualisiert werden.

 

Dies Information über Änderungen auf den Plattformen lieferungsanzeiger.at und lieferanzeiger.at erfolgt freiwillig durch die Wiener Zeitung Gmbh und Wienerzeitung Digitale Publikationen GmbH. Wir behalten uns vor, dass sich obige Angaben und Beschreibungen noch weiter verändern können.

 
Erfüllen Sie schnell und einfach Ihre statistischen Verpflichtungen
Mit der optimierten Statistik-Funktion können AuftraggeberInnen seit Dezember 2019 in lieferanzeiger.at eine Statistik über die verpflichtenden Angaben gemäß BVergG 2018 § 360 Abs. 5 für den gewünschten Zeitraum herunterladen. Die Funktion ist im Menüpunkt „Meine Organisation“ verfügbar.
 
Vergabefreie Beschaffung für alle Wirtschaftsteilnehmer
lieferanzeiger.at bietet allen Wirtschaftsteilnehmern, die nicht den vergaberechtlichen Bestimmungen unterliegen, die Möglichkeit, Beschaffungsvorhaben abzuwickeln. Damit sprechen Sie mehr potentielle Interessenten auf www.auftrag.at an. Auf Wunsch kann die Angebotsabgabge und Kommunikation online und dokumentiert erfolgen.

Hinzuweise ist darauf, dass es sich bei der vergabefreien Beschaffung nicht um eine freiwillige Bekanntmachung gemäß den vergaberechtlichen Bestimmungen handelt.

So veröffentlichen Sie Ihr Beschaffungsvorhaben (Kurzanleitung)
 
Sammelimport für die quartalsweise Veröffentlichung von Bekanntgaben
Gemäß BVergG 2018 § 66 und § 232 haben AuftraggeberInnen die Möglichkeit, Kerndaten über besondere Dienstleistungsaufträge, Aufträge, die aufgrund einer Rahmenvereinbarung oder eines dynamischen Beschaffungssystems vergeben worden sind, gleichzeitig bekanntzugeben.
Auf lieferanzeiger.at steht Ihnen seit Dezember 2019 die neue Funktion für die gesammelte Eingabe Ihrer Kerndaten-Bekanntgaben im Excel-Format zur Verfügung. Mit einem Klick können Sie sich bis zu 50 Verfahren pro Excel-Datei ganz einfach vom System erstellen lassen. Kontaktieren Sie bitte unseren Helpdesk für nähere Informationen.
 
1. März 2019 - Stichtag für das Inkrafttreten der Kerndatenbestimmungen
Ab diesem Zeitpunkt sind laut Bundesvergabegesetz 2018 die Kerndaten eines nationalen Vergabeverfahrens an die Open Government Data-Plattform - data.gv.at - zu melden. Kerndaten bündeln relevante Informationen zur Vergabe von öffentlichen Aufträgen in Österreich. Sei es die Bezeichnung des Auftrages, der Erfüllungsort oder wichtige Fristen - die Eckdaten einer öffentlichen Ausschreibung werden in maschinenlesbarem Format zur Verfügung gestellt und können jederzeit kostenlos abgerufen werden.
Details >>
 
Verpflichtende eVergabe im Oberschwellenbereich seit 18.10.2018
Die Durchführung von Vergabeverfahren im Oberschwellenbereich muss seit 18.10.2018 zwingend (bis auf wenige Ausnahmen) auf elektronischem Weg erfolgen.
Für Sie als öffentlicher Auftraggeber bedeutet das neben der Zurverfügungstellung von elektronischen Ausschreibungsunterlagen z.B. auch die elektronische Angebotsöffnung und Kommunikation mit Teilnehmern und Bietern. In unseren Vergabeplattformen heißt diese Funktion eTendering.
Weitere Informationen zu eTendering

Unser Helpdesk unterstützt Sie gerne in den einzelnen Schritten der eVergabe auf lieferanzeiger.at. Auf Wunsch bieten wir auch persönliche Beratungs- oder Schulungstermine an. Kontakt:
+43 (1) 417 0 422
office@lieferanzeiger.at
Mo-Fr 8-18 Uhr - werktags

 
Kooperationspartner
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